Honda
wurde
uns
zusammen
mit
Anemone
von
einer
Bergbauernfamilie
im
Kanton
Bern,
die
eine
Milchwirtschaft in der Bergzone 3 & 4 betreiben, übergeben.
Die
Familie
wünschte
sich,
dass
die
beiden
Tiere
noch
einen
schönen
Lebensabend
auf
einem
Lebenshof
verbringen
dürfen.
Alle
vorhergehenden
Vermittlungsversuche
scheiterten
leider,
sicherlich
auch
deshalb,
weil
die
Tiere
finanziell
nicht
abgesichert
sind.
Die
künftigen
Lebenskosten
für
Unterbringung,
Futter
und
tierärztliche
Pflege
sind
nicht
zu
unterschätzen.
Beide
Tiere
haben
sich
zudem
mit
einem
Euterbakterium
mit
Namen
«Streptococcus
uberis»
angesteckt,
welches
die
gemolkene
Milch
kontaminiert
und
diese
deshalb
wirtschaftlich
nicht
verwertet
werden
darf.
Das
Bakterium
kann
bedauerlicherweise
medikamentös
nur
schwerlich,
wenn
überhaupt,
zu
100
%
behandelt
werden.
Deshalb
sind
befallene
Tiere
auf
Milchbetrieben
nicht
mehr
wirtschaftlich,
weil
sie
zusätzliche
medizinische
Kosten
verursachen
und
für
eine
lange
Zeit
nicht
gemolken
werden
dürfen,
was
entsprechend
finanzielle
Einbussen
für
den
Betreiber
bedeutet.
In
den
allermeisten
Fällen werden diese Tiere zum Schlachten gebracht!
Nicht
aber
Honda
und
Anemone.
Die
Familie
wendete
sich
nach
vielen
Absagen
auf
ihre
Anfragen
an
die
ihnen
bekannten
Lebenshöfe
am
23.
Mai
2024
an
uns
und
wir
sagten
zu.
Da
das
Bakterium
nicht
übertragbar
ist
und
auch
nur
ein
Problem
in
der
Milchwirtschaft
darstellt,
werden
die
Tiere
bei
uns
auf
dem
Pensionshof
ein
sorgenfreies und schönes Rentnerleben verbringen dürfen.
Am
18.
Juli
2024
brachte
die
Familie
nach
einer
dreieinhalbstündigen
Fahrt
vom
Berner
Oberland
Honda
und
Anemone auf unseren Pensionshof im Kanton Zürich.
Honda
hatte
zehn
Kälbchen
auf
die
Welt
gebracht,
die
ihr
aber
nach
der
Geburt
allesamt
wieder
weggenommen
wurden.
Kühe
sind
Säugetiere,
wie
wir
Menschen
auch,
und
können
nur
Milch
liefern,
wenn
sie
ein
Kälbchen
geboren
haben.
Wie
bei
allen
Säugetieren
ist
die
Milch
die
Grundlage
für
die
Ernährung
der
Jungtiere.
In
der
Milchwirtschaft
aber
werden
die
frisch
geborenen
Kälbchen
von
ihren
Müttern
nach
der
Geburt
getrennt,
damit
die
Kuhmilch
wirtschaftlich
in
den
unterschiedlichsten
Formen von Milchprodukten für den Menschen aufbereitet werden kann.
Die
neugeborenen
Kälbchen
erhalten
deshalb
nur
in
den
ersten
Tagen
nach
ihrer
Geburt
die
Muttermilch
über
einen Schoppen. Dieser beinhaltet das für sie lebenswichtige Kolostrum, auch Biestmilch genannt.
Es
enthält
lebenswichtige
Inhaltsstoffe,
die
essenziell
für
den
Aufbau
des
Immunsystems
der
Kälbchen
sind
und
ihnen eine optimale Ernährung bieten.
Es
ist
eine
natürliche
Quelle
von
Antikörpern,
Vitaminen
und
Mineralstoffen,
die
diesen
kleinen
und
schutzlosen
Wesen helfen, ihre körperliche Abwehr zu stärken und Krankheiten abzuwehren.
Die
allermeisten
dieser
bedauernswerten
Kälbchen
haben
nur
eine
Lebenserwartung
von
ca.
sechs
Monaten,
da
sie
in
der
Milchwirtschaft
als
„Nebenprodukt“
gelten
und
nach
einer
entsprechenden
Mastzeit
geschlachtet
werden.
Wir
wissen
nicht
viel
über
das
Leben
von
Honda,
bevor
sie
uns
übergeben
wurde,
nur
soviel,
dass
sie
als
sogenanntes „Nutztier“ gehalten und entsprechend auch genutzt wurde.
Aufgrund
ihres
guten
allgemeinen
Gesundheitszustandes
und
der
Tatsache,
dass
die
Bauernfamilie
ihr
dieses
zweite
Leben
bei
uns
ermöglichte,
sind
wir
aber
sicher,
dass
Honda
und
Anemone
im
Vergleich
zu
den
hunderttausenden von anderen Milchkühen in der Schweiz ein deutlich besseres Leben führen durften.
Jetzt aber sind Honda und Anemone bei uns und ein neues, unbeschwertes Leben wartet auf sie.
Auch
würden
wir
uns
sehr
freuen,
wenn
wir
für
Honda
Menschen
finden
würden,
die
für
sie
eine
Patenschaft
übernehmen würden.
Nur
wenn
die
von
uns
bereits
geretteten
Tiere
mit
Patenschaften
finanziell
abgesichert
sind,
sind
wir
in
der
Lage,
weiteren Tieren aus der Nutztierhaltung ein zweites und besseres Leben zu ermöglichen.
Wir
würden
uns
sehr
darüber
freuen,
für
Nora
weitere
Teilpatenschaften
zu
finden.
Mit
der
finanziellen
Unterstützung
einer
Tierpatenschaft
helfen
Sie
aktiv
mit,
dass
wir
weitere
Tiere
aus
der
Nutztierhaltung
herauskaufen
können,
um
auch
ihnen
einen
verdienten,
behüteten
und
artgerechten
Lebens-
abend zu ermöglichen.