IBAN CH34 0839 0035 6594 1010 9 Einzahlungsschein mit QR-Code
Stiftung für Nutztiere Hauptseestrasse 115 6315 Morgarten / ZG
NEWS 1 / 3 Ein neues und benutzerfreundliches Webseiten-Design für die Domain stifnu-tiere.ch wurde heute, 29.12.2024 online geschaltet. Dezember 2024
NEWS 3 / 3 Stiftungsbeiträge werden ab sofort nicht mehr auf Facebook und Instagram publiziert! (unsere Konten wurden mehrfach gehackt) Dezember 2024
NEWS 2 / 3 alle Seiten der Domain stifnu.ch werden ebenfalls im Laufe des 1. Quartal 2025 auf das Webseiten-Design von stifnu-tiere.ch umgestellt. Dezember 2024
HAPPY  BIRTHDAY  Ameise
Eine Patenschaft bei StifNu
Mit einer Patenschaft unterstützen Sie uns dabei, einem Tier ein artgerechtes und behütetes Leben zu ermöglichen. Mit Ihrer Hilfe und Unterstützung können wir den Tieren ein Leben ohne weitere Nutzungsansprüche gegenüber unserer Gesellschaft ermöglichen und ihnen bis zu ihrem natürlichen Lebensende ein sicheres und artgerechtes Zuhause garantieren. Ihr wertvoller Beitrag für ein Patentier hilft uns, die monatlich anfallenden Pensionskosten zu finanzieren. Sie tragen auch dazu bei, dass wir weiteren Tieren aus der Nutztierhaltung ein würdevolles Leben ohne weiteren Nutzungsanspruch ermöglichen können. Eine Patenschaft unterliegt keinerlei Verpflichtungen und kann jederzeit wieder beendet werden. Die Stiftung bittet einzig darum, die Beendigung einer Patenschaft frühzeitig, im Idealfall drei Monaten im Voraus, mitzuteilen. So bleibt der Stiftung genügend Zeit, die Finanzierung des auf Unterstützung angewiesenen Tieres weiterhin sicherstellen zu können.
Es wäre uns eine grosse Hilfe, wenn Sie sich für eine Patenschaft für eines unserer Tiere entscheiden würden. Gerne zeigen wir Ihnen unsere Tiere vor Ort in ihrem behüteten Zuhause und beantworten auch sehr gerne noch allfällig offene Fragen. Nehmen Sie mit uns KONTAKT auf.
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Vollpatenschaft:
Dieses Patenschaftsmodell deckt den monatlichen Pensionspreis von aktuell Fr. 220.- oder 235.- für allgemeine Stallreinigung, Futter, Unterkunft und Pflege Ihres Patentieres ab. Zusätzliche Kosten für medizinische Behandlungen wie Klauenpflege, Impfungen oder Krankheit sind in der Vollpatenschaft nicht enthalten. Die Stiftung finanziert solche Zusatzkosten durch Spenden und anderweitige Zuwendungen. Künftigen Patinnen und Paten steht es frei, sich auch an diesen Zusatzkosten für ihre Patentiere zu beteiligen. Wir sind sehr dankbar für jede Form von Unterstützung für unsere Tiere und bedanken uns bereits jetzt ganz herzlich dafür. Mit einer Patenschaft können Sie Ihr Patentier auch in seinem Zuhause besuchen. In der von uns zusammengestellten zweiseitigen Patenschaftsvereinbarung sind alle hierfür notwendigen Informationen, Namen, Telefonnummern und Koordinaten aufgeführt. Einmal im Jahr laden wir alle Patinnen und Paten unserer Tiere zu einem unbeschwerten Patenschaftstreffen bei unseren Tieren ein. Mit dieser Veranstaltung möchten wir uns bei allen Menschen bedanken, die unsere Arbeit und unsere Bemühungen für die Tiere unterstützen. Mit Ihrer Zustimmung verdanken wir Ihre Patenschaft sehr gerne namentlich in der Biografie des von Ihnen gewählten Patentieres auf unserer Web-Seite mit dem Zusatzvermerk: Vollpatenschaft. Auch erhalten Sie jährlich eine von uns im Eigendesign personalisierte Patenschaftsurkunde im Format A4 mit einem aktuellen Foto und einem informativen Überblick Ihres Patentieres. Diese wird Ihnen je nach Wunsch elektronisch oder via Post zugestellt. Als Patin oder Pate erhalten Sie in unregelmässigen Abständen Informationen über das Wohlbefinden Ihres Patentieres, begleitet von aktuellen Bildern. Je nachdem, ob Sie es wünschen, senden wir diese Daten per E-Mail, WhatsApp oder Signal.
Teilpatenschaft:
Dieses Patenschafsmodel deckt einen von Ihnen bestimmten Betrag des mtl. Pensionspreises von derzeit Fr. 220.- und 235.- ihres Patentieres ab. Der Betrag ist frei wählbar ab Fr. 20.- / Mt. Mit Ihrer Zustimmung verdanken wir Ihre Patenschaft sehr gerne namentlich in der Biografie des von Ihnen gewählten Patentieres auf unserer Web-Seite mit dem Zusatzvermerk: Teilpatenschaft. Im Weiteren erhalten Sie jährlich eine von uns im Eigendesign personalisierte Patenschaftsurkunde mit einem aktuellen Foto und einem informativen Überblick Ihres Patentieres elektronisch via E-Mail zugestellt. Auch erhalten Sie in unregelmässigen Abständen Informationen über das Wohlbefinden Ihres Patentieres, begleitet von aktuellen Bildern. Je nachdem, ob Sie es wünschen, senden wir diese Daten per E-Mail, WhatsApp oder Signal. Mit einer Patenschaft können Sie Ihr Patentier auch in seinem Zuhause besuchen. In der von uns zusammen- gestellten zweiseitigen Patenschafts- vereinbarung sind alle hierfür notwendigen Informationen, Namen, Telefonnummern und Koordinaten aufgeführt.
Bitte Lesen Sie hierfür auch unsere RICHTLINIEN und im letzteren Fall speziell Punk 9.
Pflichten seitens Stiftung:
Die Stiftung kontrolliert regelmässig die Einhaltung der von ihr vorgegebenen STIFTUNGSRICHTLINIEN auf den Höfen, auf denen unsere Stiftungstiere untergebracht sind. Ferner verpflichtet sich die Stiftung, jedem der Stiftungstiere die bestmögliche tierärztliche Versor- gung und Pflege zukommen zu lassen. Einmal als Stiftungstier aufgenommen, wird keines dieser Tiere jemals weitergegeben, -verkauft, -verschenkt oder anderweitig veräussert. Alle Stiftungstiere bleiben zeitlebens in der Obhut und unter dem Schutz der Stiftung. Neigt sich die Lebensuhr eines der Stiftungstiere dem Ende zu, begegnen wir diesem Tier wie zuvor auch mit Respekt und Anstand. Die Würde eines jeden Tieres hat für die Stiftung und für alle Hofbetreibende, die mit ihr zusammenarbeiten, allerhöchste Priorität. Die Stiftung bemüht sich mindestens einmal im Jahr ein Patenschafts- und Gönnertreffen bei den Stiftungstieren zu organisieren. Dieses Treffen soll eine Wertschätzung gegenüber all jenen Menschen sein, die uns als Stiftung und letztlich auch unseren Tieren ihr Vertrauen und ihre Unterstützung zukommen lassen. Das Treffen soll auch eine Möglichkeit bieten, dass sich die Patinnen und Paten von unseren Tieren, aber auch all unsere Gönnerinnen und Gönner einander kennenlernen und sich über ihre gemachten Erfahrungen und Erlebnisse austauschen können. Die Einladungen werden frühzeitig und persönlich per Post oder elektronisch versendet. Die Stiftung entscheidet zusammen mit dem zuständigen Tierarzt und dem verantwortlichen Pensionsbetreiber, wie und mit welchen Mitteln eine allfällige tierärztliche Versorgung für unsere Tiere erfolgen muss. Das Einschläfern eines unserer Tiere wird immer nur die allerletzte Option sein und erfolgt ausnahmslos in Absprache mit dem behandelnden Tierarzt, dem Pensionsbetreiber und den Stiftungs- verantwortlichen. Dieser letzte und sicherlich auch traurigste Eingriff in das Leben eines unserer Tiere erfolgt nur durch einen kompetenten Veterinär und wird, wenn immer möglich, innerhalb der Herde durchgeführt, damit sich die Tiere in Ruhe voneinander verabschieden können.
Die Stiftung ist als gemeinnützige Organisation vom Staat anerkannt. Spenden und Patenschaftsbeiträge für unsere Tiere können in der Schweiz von den Steuern abgesetzt werden.
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