Die
Stiftung
ist
als
gemeinnützige
Organisation
vom
Staat
anerkannt.
Spenden
und
somit
auch
alle
Patenschaftsbeiträge für unsere Tiere können in der Schweiz von den Steuern abgesetzt werden.
Bitte Lesen Sie hierfür auch unsere
RICHTLINIEN
und im letzteren Fall speziell Punk 9.
Das
Einschläfern
eines
unserer
Tiere
wird
immer
nur
die
allerletzte
Option
sein
und
erfolgt
nur
in
Absprache
mit
dem
behandelnden
Veterinär
I
n
zusammen
mit
den
Stiftungsverantwortlichen.
Dieser
letzte
und
sicherlich
auch
traurigste
Eingriff
in
das
Leben
eines
unserer
Tiere
erfolgt
nur
durch
einen
kompetenten
Veterinär
I
n
und
wird
wenn
immer
Möglich
innerhalb
der
Herde durchgeführt, damit sich die Tiere in Ruhe voneinander verabschieden können.
Eine Patenschaft bei StifNu
Mit
einer
Patenschaft
geben
Sie
einem
Tier
die
Change,
ein
würdevolles,
artgerechtes
und
behütetes
Leben
zu
verbringen.
Mit
Ihrer
Hilfe
und
Unterstützung
können
wir
den
Tieren
ein
Leben
ohne
weitere
Nutzungsansprüche
gegenüber
unserer
Gesellschaft ermöglichen und ihnen auf Lebzeit ein sicheres Zuhause garantieren.
Ihr
wertvoller
Beitrag
für
ein
Patentier
hilft
uns
die
mtl.
anfallenden
und
wiederkehrenden
Kosten
zu
senken
und
so
tragen
Sie
auch
wesentlich
dazu
bei,
dass
wir
als
Stiftung
weiteren
Tieren
aus
der
Nutztierhaltung
ein
würdevolles
Leben ermöglichen können.
Eine
Patenschaft
unterliegt
keinerlei
Verpflichtungen
und
kann
jederzeit
wieder
beendet
werden.
Die
Stiftung
bittet
einzig
darum,
die
Beendigung
einer
Patenschaft
möglichst
frühzeitig
mitzuteilen.
Ideal
wären
3
Monate
im
voraus
damit
für
die
Stiftung
genügend
Zeit
bleibt,
die
Finanzierung
des
auf
Unterstützung
angewiesenen
Tieres
weiterhin
sicherstellen
zu können.
Pflichten seitens Stiftung:
Die
Stiftung
kontrolliert
regelmässig
die
Einhaltung
der
von
ihr
vorgegebenen
STIFTUNGSRICHTLINIEN
auf
den
Höfen,
auf
denen
die
STIFTUNGSTIERE
untergebracht
sind.
Ferner
verpflichtet
sich
die
Stiftung,
jedem
der
Stiftungstiere
die
bestmöglichste tierärztliche Versorgung und Pflege zukommen zu lassen.
Einmal
als
Stiftungstier
aufgenommen,
wird
keines
dieser
Tiere
jemals
weitergegeben,
-verkauft,
-verschenkt
oder
anderweitig
veräussert.
Jedes
Stiftungstier
bleibt
zeitlebens
in
der
Obhut
und
unter
dem
Schutz
der
Stiftung.
Neigt
sich
die
Lebensuhr
eines
der
Stiftungtiere
dem
Ende
zu,
begegnen
wir
diesem
Tier
wie
zuvor
auch
mit
Respekt
und
Anstand.
Die
Würde
eines
jeden
Tieres
hat
für
die
Stiftung
und
für
alle
Hofbetreibende
die mit ihr zusammenarbeiten aller höchste Priorität.
Teilpatenschaft:
Diese Patenschaft deckt einen von Ihnen bestimmten Betrag des mtl. Pensionspreises ihres Patentieres ab.
Der Betrag ist frei Wählbar ab Fr. 20.- / Mt.
Mit
der
Zustimmung
der
Patin
/
des
Paten
verdanken
wir
ihre
Patenschaft
sehr
gerne
namentlich
in
der
Bildauswahl
ihres
gewählten Patentieres auf unserer Web-Seite mit
Vermerk: Teilpatenschaft.
Vollpatenschaft:
Diese
Patenschaft
deckt
den
vollumfänglichen
mtl.
Pensionspreis
von
Fr.
205.-
für
Unterkunft,
Reinigung,
Nahrung
und
Pflege
ihres
Patentieres
ab.
Zusätzliche
Kosten
für
allfällige
medizinische
Behandlungen
wie
Klauenpflege,
Impfungen
oder
Krankheiten
sind
in
der
Vollpatenschaft
nicht
eingeschlossen.
Die
Stiftung
bemüht
sich,
solche
anfallenden
Zusatzkosten
über
Spenden
und
Zuwendungen
zu
finanzieren.
Natürlich
steht
es
der
Patin
oder
dem
Paten
zu,
frei
zu
wählen
sich
auch
an
diesen
zusätzlichen
Aufwänden
für
das
Patentier
kosten-
mässig zu beteiligen, jetzt schon ganz herzlichen Dank dafür.
Ihre Rechte als Patin / Pate:
Als
Patin
oder
Pate
haben
Sie
das
Recht
und
die
Möglichkeit,
dass
von
Ihnen
unterstützte
Patentier
zu
besuchen.
Bitte
beachten
Sie
hierfür
auch
die
vom
Pensionsbetrieb
allenfalls
vorgeschlagenen
Besuchszeiten.
Ein
vorgängiges
Telefonat
an
den
entsprechenden
Pensions-
oder
Lebehofbetreiber
ist
immer
von
Vorteil,
um
im
Vorfeld
allenfalls
aktuelle
und
wichtige Informationen zu erhalten.
Helfen Sie den Tieren
UNSERE PATENSCHAFTS-MODELLE
Die
Stiftung
ist
dankbar
dafür,
dass
Patenschaftsbeiträge
jeweils
bis
zum
ersten
Arbeitstages
eines
Monates
überwiesen
werden.
Wir würden uns sehr darüber freuen, wenn Sie sich für eines unserer Tiere als Patin oder Pate Entscheiden würden.
Bitte
nehmen
Sie
mit
uns
KONTAKT
auf.
Gerne
zeigen
wir
Ihnen
die
Tiere
in
ihrer
neuen
und
behüteten
Lebensumgebung
und
beantworten auch sehr gerne noch allfällig offene Fragen.
Mit
der
Zustimmung
der
Patin
/
des
Paten
verdanken
wir
die
Patenschaft
sehr
gerne
namentlich
in
der
Bildauswahl
ihres
gewählten
Patentieres
auf
unserer
Web-Seite
mit
Vermerk:
Vollpatenschaft.
Eine
Patenschaftsurkunde
ausgestellt
auf
ihren
Namen
für
das
laufende
Jahr
und
mit
einem
aktuellen
Bild
ihres
Patentieres
wird Ihnen persönlich per Post zugestellt.
Als
Patin
oder
Pate
werden
Sie
zeitnah
und
ausführlich
über
allfällige
Veränderungen
im
Gesundheitszustandes
ihres
Patentieres informiert.
Auch
besteht
die
Möglichkeit,
sich
über
unserer
Web-Seite
unter
der
Rubrik
STIFTUNGSTIERE
über
ihr
Patentier
zu
informieren,
oder
wir
geben
Ihnen
auch
sehr
gerne
telefonisch
oder
via
WhatsApp
etc.
Auskunft
über
den
Zustand
und
das
aktuelle Wohlbefinden ihres Patentieres.
Das
Treffen
soll
auch
eine
Möglichkeit
bieten,
dass
sich
die
Patinnen
und
Paten
von
unseren
Tieren,
aber
auch
all
unsere
Gönnerinnen
und
Gönner
sich
gegenseitig
Kennenlernen
und
sich
über
ihre
gemachten
Erfahrungen
und
Erlebnisse
austauschen können. Die Einladungen werden frühzeitig und persönlich per Post oder elektronisch versendet.
Die
Stiftung
bemüht
sich
mindestens
1
mal
im
Jahr
ein
Patenschafts-
und
Gönnertreffen
bei
den
Stiftungstieren
zu
Organisieren.
Dieses
Treffen
soll
eine
Wertschätzung
gegenüber
all
jenen
Menschen
sein,
die
uns
als
Stiftung
und
letztendlich
auch
unseren
Tieren
ihr
Vertrauen
und
ihre
Unterstützung zukommen lassen.
Die
Stiftung
entscheidet
zusammen
mit
Veterinär
I
n
und
dem
verantwortlichen
Pensions-
/
Lebehofbetreiber
I
n,
wie
und
mit
welchen Mitteln eine allfällige tierärztliche Versorgung angegangen und geführt wird.
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StifNu
- Stiftung für Nutztiere
mit einer Patenschaft
ADRESSE
Stiftung für Nutztiere
Hauptseestrasse 115
CH-6315 Morgarten / ZG
SPENDEN
Zusammen mit ihrer Hilfe und Unterstützung können wir unsere
Arbeit für die Tiere nachhaltig umsetzen.
Spenden können in der CH von den Steuern abgesetzt werden.
Vielen Dank für ihre wertvolle Unterstützung