Die

Stiftung

ist

als

gemeinnützige

Organisation

vom

Staat

anerkannt.

Spenden

und

somit

auch

alle

Patenschaftsbeiträge für unsere Tiere können in der Schweiz von den Steuern abgesetzt werden.

Bitte Lesen Sie hierfür auch unsere RICHTLINIEN und im letzteren Fall speziell Punk 9.
Das Einschläfern eines unserer Tiere wird immer nur die allerletzte Option sein und erfolgt nur in Absprache mit dem behandelnden Veterinär I n zusammen mit den Stiftungsverantwortlichen. Dieser letzte und sicherlich auch traurigste Eingriff in das Leben eines unserer Tiere erfolgt nur durch einen kompetenten Veterinär I n und wird wenn immer Möglich innerhalb der Herde durchgeführt, damit sich die Tiere in Ruhe voneinander verabschieden können.
Eine Patenschaft bei StifNu Mit einer Patenschaft geben Sie einem Tier die Change, ein würdevolles, artgerechtes und behütetes Leben zu verbringen. Mit Ihrer Hilfe und Unterstützung können wir den Tieren ein Leben ohne weitere Nutzungsansprüche gegenüber unserer Gesellschaft ermöglichen und ihnen auf Lebzeit ein sicheres Zuhause garantieren. Ihr wertvoller Beitrag für ein Patentier hilft uns die mtl. anfallenden und wiederkehrenden Kosten zu senken und so tragen Sie auch wesentlich dazu bei, dass wir als Stiftung weiteren Tieren aus der Nutztierhaltung ein würdevolles Leben ermöglichen können. Eine Patenschaft unterliegt keinerlei Verpflichtungen und kann jederzeit wieder beendet werden. Die Stiftung bittet einzig darum, die Beendigung einer Patenschaft möglichst frühzeitig mitzuteilen. Ideal wären 3 Monate im voraus damit für die Stiftung genügend Zeit bleibt, die Finanzierung des auf Unterstützung angewiesenen Tieres weiterhin sicherstellen zu können.
Pflichten seitens Stiftung: Die Stiftung kontrolliert regelmässig die Einhaltung der von ihr vorgegebenen STIFTUNGSRICHTLINIEN auf den Höfen, auf denen die STIFTUNGSTIERE untergebracht sind. Ferner verpflichtet sich die Stiftung, jedem der Stiftungstiere die bestmöglichste tierärztliche Versorgung und Pflege zukommen zu lassen. Einmal als Stiftungstier aufgenommen, wird keines dieser Tiere jemals weitergegeben, -verkauft, -verschenkt oder anderweitig veräussert. Jedes Stiftungstier bleibt zeitlebens in der Obhut und unter dem Schutz der Stiftung. Neigt sich die Lebensuhr eines der Stiftungtiere dem Ende zu, begegnen wir diesem Tier wie zuvor auch mit Respekt und Anstand. Die Würde eines jeden Tieres hat für die Stiftung und für alle Hofbetreibende die mit ihr zusammenarbeiten aller höchste Priorität.
Teilpatenschaft: Diese Patenschaft deckt einen von Ihnen bestimmten Betrag des mtl. Pensionspreises ihres Patentieres ab. Der Betrag ist frei Wählbar ab Fr. 20.- / Mt. Mit der Zustimmung der Patin / des Paten verdanken wir ihre Patenschaft sehr gerne namentlich in der Bildauswahl ihres gewählten Patentieres auf unserer Web-Seite mit Vermerk: Teilpatenschaft.
Vollpatenschaft: Diese Patenschaft deckt den vollumfänglichen mtl. Pensionspreis von Fr. 205.- für Unterkunft, Reinigung, Nahrung und Pflege ihres Patentieres ab. Zusätzliche Kosten für allfällige medizinische Behandlungen wie Klauenpflege, Impfungen oder Krankheiten sind in der Vollpatenschaft nicht eingeschlossen. Die Stiftung bemüht sich, solche anfallenden Zusatzkosten über Spenden und Zuwendungen zu finanzieren. Natürlich steht es der Patin oder dem Paten zu, frei zu wählen sich auch an diesen zusätzlichen Aufwänden für das Patentier kosten- mässig zu beteiligen, jetzt schon ganz herzlichen Dank dafür.
Ihre Rechte als Patin / Pate: Als Patin oder Pate haben Sie das Recht und die Möglichkeit, dass von Ihnen unterstützte Patentier zu besuchen. Bitte beachten Sie hierfür auch die vom Pensionsbetrieb allenfalls vorgeschlagenen Besuchszeiten. Ein vorgängiges Telefonat an den entsprechenden Pensions- oder Lebehofbetreiber ist immer von Vorteil, um im Vorfeld allenfalls aktuelle und wichtige Informationen zu erhalten.

Helfen Sie den Tieren

UNSERE PATENSCHAFTS-MODELLE
Die Stiftung ist dankbar dafür, dass Patenschaftsbeiträge jeweils bis zum ersten Arbeitstages eines Monates überwiesen werden. Wir würden uns sehr darüber freuen, wenn Sie sich für eines unserer Tiere als Patin oder Pate Entscheiden würden. Bitte nehmen Sie mit uns KONTAKT auf. Gerne zeigen wir Ihnen die Tiere in ihrer neuen und behüteten Lebensumgebung und beantworten auch sehr gerne noch allfällig offene Fragen.
Mit der Zustimmung der Patin / des Paten verdanken wir die Patenschaft sehr gerne namentlich in der Bildauswahl ihres gewählten Patentieres auf unserer Web-Seite mit Vermerk: Vollpatenschaft. Eine Patenschaftsurkunde ausgestellt auf ihren Namen für das laufende Jahr und mit einem aktuellen Bild ihres Patentieres wird Ihnen persönlich per Post zugestellt.
Als Patin oder Pate werden Sie zeitnah und ausführlich über allfällige Veränderungen im Gesundheitszustandes ihres Patentieres informiert.
Auch besteht die Möglichkeit, sich über unserer Web-Seite unter der Rubrik STIFTUNGSTIERE über ihr Patentier zu informieren, oder wir geben Ihnen auch sehr gerne telefonisch oder via WhatsApp etc. Auskunft über den Zustand und das aktuelle Wohlbefinden ihres Patentieres.
Das Treffen soll auch eine Möglichkeit bieten, dass sich die Patinnen und Paten von unseren Tieren, aber auch all unsere Gönnerinnen und Gönner sich gegenseitig Kennenlernen und sich über ihre gemachten Erfahrungen und Erlebnisse austauschen können. Die Einladungen werden frühzeitig und persönlich per Post oder elektronisch versendet.
Die Stiftung bemüht sich mindestens 1 mal im Jahr ein Patenschafts- und Gönnertreffen bei den Stiftungstieren zu Organisieren. Dieses Treffen soll eine Wertschätzung gegenüber all jenen Menschen sein, die uns als Stiftung und letztendlich auch unseren Tieren ihr Vertrauen und ihre Unterstützung zukommen lassen.
Die Stiftung entscheidet zusammen mit Veterinär I n und dem verantwortlichen Pensions- / Lebehofbetreiber I n, wie und mit welchen Mitteln eine allfällige tierärztliche Versorgung angegangen und geführt wird.
StifNu - Stiftung für Nutztiere

mit einer Patenschaft

ADRESSE Stiftung für Nutztiere Hauptseestrasse 115 CH-6315 Morgarten / ZG
SPENDEN Zusammen mit ihrer Hilfe und Unterstützung können wir unsere Arbeit für die Tiere nachhaltig umsetzen. Spenden können in der CH von den Steuern abgesetzt werden.
Vielen Dank für ihre wertvolle Unterstützung
PC-Kto.: 46-110-7 IBAN CH34 0839 0035 6594 1010 9 Einzahlungsschein mit QR-Code
Die Stiftung ist als gemeinnützige Organisation vom Staat anerkannt. Spenden und somit auch alle Paten- schaftsbeiträge für unsere Tiere können in der Schweiz von den Steuern abge- setzt werden.
Bitte Lesen Sie hierfür auch unsere RICHTLINIEN und im letzteren Fall speziell Punk 9.
Das Einschläfern eines unserer Tiere wird immer nur die allerletzte Option sein und erfolgt nur in Absprache mit dem behandelnden Veterinär I n zusam- men mit den Stiftungsverantwortlichen. Dieser letzte und sicherlich auch traurigste Eingriff in das Leben eines unserer Tiere erfolgt nur durch einen kompetenten Veterinär I n und wird wenn immer Möglich innerhalb der Herde durchgeführt, damit sich die Tiere in Ruhe voneinander verabschieden kön- nen.
Eine Patenschaft bei StifNu Mit einer Patenschaft geben Sie einem Tier die Change, ein würdevolles, artger- echtes und behütetes Leben zu ver- bringen. Mit Ihrer Hilfe und Unterstütz- ung können wir den Tieren ein Leben ohne weitere Nutzungsansprüche gegen- über unserer Gesellschaft ermög-lichen und ihnen auf Lebzeit ein sicheres Zuhause garantieren. Ihr wertvoller Beitrag für ein Patentier hilft uns die mtl. anfallenden und wiederkehrenden Kosten zu senken und so tragen Sie auch wesentlich dazu bei, dass wir als Stiftung weiteren Tieren aus der Nutztierhaltung ein würdevolles Leben ermöglichen können. Eine Patenschaft unterliegt keinerlei Verpflichtungen und kann jederzeit wieder beendet werden. Die Stiftung bittet einzig darum, die Beendigung einer Patenschaft möglichst frühzeitig mitzu- teilen. Ideal wären 3 Monate im voraus damit für die Stiftung genügend Zeit bleibt, die Finanzierung des auf Unters- tützung angewiesenen Tieres weiterhin sicherstellen zu können. Die Stiftung ist dankbar dafür, dass Patenschaftsbeiträge jeweils bis zum ersten Arbeitstag eines Monates über- wiesen werden.
VOLLPATENSCHAFT: Diese Patenschaft deckt den vollum- fänglichen monatlichen Pensionspreis von Fr. 205.- für Unterkunft, Reinigung, Nahrung und Pflege ihres Patentieres ab. Zusätzliche Kosten für allfällige medizinische Behandlungen wie Klauen- pflege, Impfungen oder Krankheiten sind in der Vollpatenschaft nicht einge- schlossen. Die Stiftung bemüht sich, solche anfallenden Zusatzkosten über Spenden und Zuwendungen zu finan- zieren. Natürlich steht es der Patin oder dem Paten zu, frei zu wählen sich auch an diesen zusätzlichen Aufwänden für das Patentier kostenmässig zu betei- ligen, jetzt schon ganz herzlichen Dank dafür.
TEILPATENSCHAFT: Diese Patenschaft deckt einen von Ihnen bestimmten Betrag des mtl. Pensions- preises ihres Patentieres ab. Der Betrag ist frei wählbar ab Fr. 20.-/Mt. Mit der Zustimmung der Patin / des Paten verdanken wir ihre Patenschaft sehr gerne namentlich in der Bildauswahl ihres gewählten Patentieres auf unserer Web-Seite mit Vermerk: Teilpatenschaft.
IHRE RECHTE ALS PATIN / PATE: Als Patin oder Pate haben Sie das Recht und die Möglichkeit, dass von Ihnen unterstützte Patentier zu besuchen. Bitte beachten Sie hierfür auch die vom Pensionsbetrieb allenfalls vorgeschlag- enen Besuchszeiten. Ein vorgängiges Telefonat an den entsprechenden Pensions- oder Lebehofbetreiber ist immer von Vorteil, um im Vorfeld allenfalls aktuelle und wichtige Infor- mationen zu erhalten. Des Weiteren besteht die Möglichkeit sich über unserer Web-Seite unter der Rubrik STIFTUNGSTIERE über ihr Paten- tier zu informieren, oder wir geben Ihnen auch sehr gerne telefonisch oder via WhatsApp / Signal Auskunft über den Zustand und das aktuelle Lebensgefühl ihres Patentieres. Als Patin oder Pate werden Sie zeitnah und ausführlich über allfällige Verände- rungen im Gesundheitszustandes ihres Patentieres informiert.
PFLICHTEN SEITENS STIFTUNG: Die Stiftung kontrolliert regelmässig die Einhaltung der von ihr vorgegebenen STIFTUNGSRICHTLINIEN auf den Höfen, auf denen die STIFTUNGSTIERE unter- gebracht sind. Ferner verpflichtet sich die Stiftung, jedem der Stiftungs-tiere die bestmöglichste tierärztliche Versor- gung und Pflege zukommen zu lassen. Einmal als Stiftungstier aufgenommen, wird keines dieser Tiere jemals weiter- gegeben, -verkauft, -verschenkt oder anderweitig veräussert. Jedes Stiftungs- tier bleibt zeitlebens in der Obhut und unter dem Schutz der Stiftung. Neigt sich die Lebensuhr eines unserer Stiftungtiere dem Ende zu, begegnen wir diesem Tier wie zuvor auch mit Respekt und Anstand. Die Würde eines jeden Tieres hat für die Stiftung und für alle Hofbetreibende die mit ihr zusammen- arbeiten aller höchste Priorität. Die Stiftung bemüht sich mindestens 1 mal im Jahr ein Patenschafts- und Gönnertreffen bei den Stiftungstieren zu Organisieren. Dieses Treffen soll eine Wertschätzung gegenüber all jenen Menschen sein, die uns als Stiftung und letztendlich auch unseren Tieren ihr Vertrauen und ihre Unterstützung zu- kommen lassen. Das Treffen soll auch eine Möglichkeit bieten, dass sich die Patinnen und Paten von unseren Tieren, aber auch all unsere Gönnerinnen und Gönner sich gegenseitig Kennenlernen und sich über ihre gemachten Erfahr- ungen und Erlebnisse austauschen können. Die Einladungen werden jeweils frühzeitig und persönlich per Post oder elektronisch versendet. Die Stiftung entscheidet zusammen mit Veterinär|in und dem verantwortlichen Pensions- / Lebehofbetreiber, wie und mit welchen Mitteln eine allfällige tier- ärztliche Versorgung angegangen und geführt wird.
Bitte nehmen Sie mit uns KONTAKT auf. Gerne zeigen wir Ihnen die Tiere in ihrer neuen und behüteten Lebensumgebung und beantworten auch sehr gerne noch allfällig offene Fragen.
Wir würden uns sehr darüber freuen, wenn Sie sich für eines unserer Tiere als Patin oder Pate Entscheiden würden.
Mit der Zustimmung der Patin / des Paten verdanken wir die Patenschaft sehr gerne namentlich in der Bildauswahl ihres gewählten Patentieres auf unserer Web-Seite mit Vermerk: Vollpatenschaft . Eine Patenschaftsurkunde ausgestellt auf ihren Namen für das laufende Jahr und mit einem aktuellen Bild ihres Patentieres wird Ihnen persönlich per Post zugestellt.

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